• Schutz gegen organische und anorganische Gase und Dämpfe, Chlorwasserstoff, Schwefeldioxid, Ammoniak und Quecksilber, bei gleichzeitig auftretenden Partikeln von giftigen Stoffen
• Jeweils einzeln in PE-Beutel eingeschweißt und im Umkarton verpackt
Zulassung/Norm: EN 14387:2004-ABEK2Hg P3 (mit Rundgewindeanschluss nach EN 148-1)